Mitgliedschaft
Ordentliche Mitglieder
Eine ordentliche Mitgliedschaft
(personenbezogene Einzelmitgliedschaft)
können beantragen:
- Krankenhaustechniker:innen aus
öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Krankenhäusern, Krankenhausträgerorganisationen, Krankenhausbetriebsführungsgesellschaften und
anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens - Personen aus Forschung, Institutionen,
Industrie und Planungsbüros, unter
der Voraussetzung, dass sie für das
Gesundheitswesen tätig sind und ein
persönliches Interesse an der ÖVKT-Mitgliedschaft haben, um sich in die Verbandsarbeit einbringen zu können.
Unterstützende Mitglieder
Eine unterstützende Mitgliedschaft
(nicht personenbezogen) ist für Organisationen und Institutionen, soweit diese dem
Zweck des Verbandes förderlich sind und
nicht unter eine Definition für die Ordentlichen Mitglieder fallen, möglich.
Hier gibt es 2 Varianten:
- Unterstützende Mitglieder-Firma:
Teilnahme für 1 Mitarbeiter zum
Mitgliedertarif bei den ÖVKT-Veranstaltungen - Unterstützende Mitglieder-Konzern
(Paket für bis zu fünf Mitarbeiter).
Alle Informationen werden nur an eine
definierte Kontaktperson übermittelt,
es können jedoch bis zu 5 Mitarbeiter
zum Mitgliedertarif bei den ÖVKTVeranstaltungen teilnehmen.
Ehren Mitglieder
Hat sich ein Mitglied um den Verband
besondere Verdienste erworben,
kann es auf Antrag des Vorstandes
durch die Generalversammlung zum
Ehrenmitglied ernannt werden.
Damit sind alle Teilnahmen an Veranstaltungen des ÖVKT kostenlos.
Mitgliedsbeiträge
Ordentliche Mitglieder
€ 90,00
Ordentliche pensionierte Mitglieder
€ 40,00
Unterstützende Mitgliedschaft (Firma)
€ 260,00
Unterstützende Mitgliedschaft (Konzern)
€ 560,00