Mitgliedschaft

Ordentliche Mitglieder

Eine ordentliche Mitgliedschaft
(personenbezogene Einzelmitgliedschaft)
können beantragen:

  • Krankenhaustechniker:innen aus
    öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Krankenhäusern, Krankenhausträgerorganisationen, Krankenhausbetriebsführungsgesellschaften und
    anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens
  • Personen aus Forschung, Institutionen,
    Industrie und Planungsbüros, unter
    der Voraussetzung, dass sie für das
    Gesundheitswesen tätig sind und ein
    persönliches Interesse an der ÖVKT-Mitgliedschaft haben, um sich in die Verbandsarbeit einbringen zu können.

Unterstützende Mitglieder

Eine unterstützende Mitgliedschaft (nicht personenbezogen) ist für Organisationen und Institutionen, soweit diese dem Zweck des Verbandes förderlich sind und nicht unter eine Definition für die Ordentlichen Mitglieder fallen, möglich. Hier gibt es 2 Varianten:
  • Unterstützende Mitglieder-Firma:
    Teilnahme für 1 Mitarbeiter zum
    Mitgliedertarif bei den ÖVKT-Veranstaltungen
  • Unterstützende Mitglieder-Konzern
    (Paket für bis zu fünf Mitarbeiter).
    Alle Informationen werden nur an eine
    definierte Kontaktperson übermittelt,
    es können jedoch bis zu 5 Mitarbeiter
    zum Mitgliedertarif bei den ÖVKTVeranstaltungen teilnehmen.

Ehren Mitglieder

Hat sich ein Mitglied um den Verband
besondere Verdienste erworben,
kann es auf Antrag des Vorstandes
durch die Generalversammlung zum
Ehrenmitglied ernannt werden.
Damit sind alle Teilnahmen an Veranstaltungen des ÖVKT kostenlos.

Mitgliedsbeiträge

Ordentliche Mitglieder
€  90,00
Ordentliche pensionierte Mitglieder
€  40,00
Unterstützende Mitgliedschaft (Firma)
€ 260,00
Unterstützende Mitgliedschaft (Konzern)
€ 560,00